Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Güller Bausysteme AG
1. Allgemeines
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Güller Bausysteme AG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
2. Umfang der Lieferung
2.1 Der Lieferumfang wird ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
2.2 Angaben in Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Gewichts- Maß- und Leistungsangaben usw. sind grundsätzlich nicht als Beschaffenheitsgarantien zu sehen. Handelsübliche Abweichungen sind, sofern bestimmte Maße und Eigenschaften von uns nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt wurden.
2.3 Nicht erhebliche Änderungen in Konstruktion, Form, Ausführung und Farbe berechtigen den Kunden nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag oder einer Minderung des Kaufpreises.
3. Lieferfrist
3.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung.
3.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.
3.3 Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und können nur näherungsweise festgelegt werden, sofern nicht ein bestimmter Liefertermin oder eine bestimmte Lieferfrist zwischen den Parteien ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden ist.
3.4 Der Kunde wird über eine Lieferverzögerung zeitnah informiert. Lieferverzögerungen von mehr als drei Monaten berechtigen den Käufer zum Rücktritt.
3.5 Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, wozu z.B. u. a. Kriegsfall, innere Unruhe, Beschlagnahmen, Streiks, Aussperrungen, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung zählen, so ist die Güller Bausysteme AG grundsätzlich berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten von Güller Bausysteme AG eingetreten sind. Haben die vorgenannten Ereignisse ein erhebliches Ausmaß, so ist die Güller Bausysteme AG zum Rücktritt berechtigt, ohne dass der Käufer deshalb Ansprüche gegen Güller Bausysteme AG geltend machen kann. Das Vorstehende gilt auch dann, wenn ein derartiges Ereignis während eines bereits vorliegenden Verzuges eintritt.
4. Transport und Verpackung
4.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir nach unserem Ermessen, soweit der Käufer nicht etwas besonders anordnet; Güller Bausysteme AG haftet nicht für den billigsten Versand, wenn dies nach Weisung des Kunden erfolgte.
4.2 Zum Abschluss einer Transportversicherung auf Kosten des Käufers sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.
4.3.1 Bei Käufern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
4.3.2 Einer Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.
4.4 Wird die bestellte Ware nach Meldung der Versandbereitschaft nicht abgenommen, sind wir trotzdem berechtigt, Zahlung zu fordern.
5. Preis und Zahlung
5.1 Maßgebend sind unsere am Tage der Lieferung allgemein gültigen Preise.
5.2 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, falls keine anderslautende schriftliche Abmachung getroffen wurde.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
5.4 Bei einem Auftragsvolumen ab 5’000.- verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung von 30% der Rechnungssumme bei Vertragsschluss und zur Zahlung der Restsumme innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme. Andere Zahlungsvereinbarungen müssen vor Lieferung schriftlich vereinbart werden.
5.5 Skonti dürfen nur abgezogen werden, wenn Sie von uns schriftlich zugesagt wurden. Abzug vereinbarter Skonti setzt stets voraus, dass der Käufer nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist.
5.6. Der Käufer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
6. Zurückbehaltung und Aufrechnung
6.1 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Rechtsverhältnis beruht.
6.2 Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegensprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bleiben die Waren unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer die Ware sorgfältig zu verwalten und jede Verfügung, insbesondere Übereignung, Verpfändung und Besitzübergabe, zu unterlassen. Güller Bausysteme AG kann die Ware jederzeit besichtigen und herausverlangen, wenn der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint; die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten trägt der Käufer. Der Käufer hat Güller Bausysteme AG von allen Zugriffen Dritter, vornehmlich von allen Pfändungen binnen 24 Stunden per Einschreiben zu benachrichtigen. Der Käufer trägt die hier anfallenden Interventionskosten.
8. Gewährleistung
8.1.1 Der Käufer hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Art der gewählten Nacherfüllung darf nur dann verweigert werden, wenn sie mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
8.1.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.2 Der Käufer hat die ihm erkennbaren Mängel der Ware innerhalb von zwei Monaten nach erfolgter Lieferung schriftlich anzuzeigen; ansonsten ist ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Anderenfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
8.3 Weitergehende als die in Ziffer 8.2 kodifizierten Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen können, sofern es sich dabei nicht um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, nur dann geltend gemacht werden, wenn die Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
8.4 Jede Mängelhaftung entfällt, solange der Käufer in Verzug ist oder wenn an den gelieferten Sachen Reparaturen oder sonstige Änderungen durch den Käufer oder einen Dritten ohne unsere Einwilligung vorgenommen wurde.
8.5 Für die Lieferung von Ersatzstücken gelten die gleichen Bedingungen wie für die ursprüngliche Lieferung.
8.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware und bei einem Bauwerk fünf Jahre für versteckte Mängel ab Lieferung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Würenlos. Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Baden AG.
9.2 darüber hinaus gilt das OR.
9.3 Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertragsinhalts berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.